Die unterschriebene Anmeldung und die Bestätigung von uns zusammen gelten rechtlich als Vertrag. Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages:
1. Allgemeines, Leistungen und Verpflichtungen
Bei Minderjährigen muss die Anmeldung von einem/r Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Eine Anmeldung ist erst mit der schriftlichen Anmeldebestätigung durch uns rechtskräftig. Mit der Unterschrift auf der Anmeldung wird einer EDV-Speicherung der Daten sowie der Weitergabe der Adressen an die anderen TeilnehmerInnen der Reise zwecks Bildung von Fahrgemeinschaften zum Abfahrt- oder Zielort zugestimmt. Sämtliche Leistungen der Freizeit ergeben sich ausschließlich aus der Reiseausschreibung, den darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen sowie nachfolgenden Reiseinformationen. Es kann jedoch vorkommen, dass wir aus sachlichen und nicht vorhersehbaren Gründen von den Angaben in diesem Prospekt abweichen müssen. In diesen Fällen informieren wir selbstverständlich umgehend alle angemeldeten TeilnehmerInnen. Alle Reisen sind knapp kalkuliert, bereits bezuschusst und daher für die angebotenen Leistungen preisgünstig. Dafür ist die aktive Mithilfe aller TeilnehmerInnen beim Kochen, Abwaschen, Zelte aufbauen u.s.w. Voraussetzung.
2. Absage der Reise
Falls wider Erwarten bei einer der Reisen weniger als 2/3 der Plätze in Anspruch genommen worden sind, behalten wir uns allerspätestens 2 Wochen vor Beginn der Reise vor, die Reise abzusagen. Theoretisch denkbar ist auch eine nicht vorhersehbare Absage der Reise (Unwetterkatastrophe am Zielort, Kündigung des Zeltplatzes, Ausfall von TeamerInnen u.ä.). Muss eine Reise von uns abgesagt werden, informieren wir alle angemeldeten TeilnehmerInnen umgehend. Wegen unserer ehrenamtlichen „Non-Profit“-Organisation können wir über die Rückzahlung der Beiträge hinaus keine finanziellen Ersatzforderungen bedienen.
3. Rücktritt von der Reise
Die TeilnehmerInnen einer Reise können bis zum Beginn der Reise jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem BDP Niedersachsen von der Reise zurücktreten. Die Nichtzahlung des Reisebetrages oder der Anzahlung gilt nicht als Rücktritt. Bei Rücktritt stehen uns —sofern keinE andereR TeilnehmerIn gefunden wird - folgende maximale pauschale Entschädigungen zu:
Bei Rücktritt bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn 10%, mindestens aber 20,00 €.
Bei Rücktritt bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn 80%.
Bei Rücktritt in den 2 Wochen vor Reisebeginn 90%.
Stichtag ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim BDP Niedersachsen. Bis zum Beginn der Reise kann sich jedeR TeilnehmerIn durch eineN DritteN ersetzen lassen, sofern dieseR den reisespezifischen Bedingungen entspricht und von unserer Seite nichts dagegen spricht. Dem Rücktritt steht der Nichtantritt der Reise gleich. Bei Nichtantritt ist der volle Beitrag zu bezahlen. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,- € muss bei einem Rücktritt immer bezahlt werden.
4. Versicherungen
Nicht im Versicherungsschutz des BDP Niedersachsen sind Auslandsreise-Kranken-, Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck- und Reiseunfall-Versicherungen. Falls gewünscht müssen sich die TeilnehmerInnen darum selbst kümmern. Für Schäden, die TeilnehmerInnen während einer Reise entstehen, haftet der BDP Niedersachsen nur in der Höhe der Mindestanforderungen der gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen tragen die TeilnehmerInnen das Risiko der Reise selbst.
5. Sonstiges
Alle Reisen werden von ehrenamtlichen TeamerInnen betreut. Diese haben sich intensiv und verantwortlich auf die Reisen vorbereitet.Ungeachtet unserer pädagogischen Arbeit erwarten wir von den TeilnehmerInnen, dass sie sich an die Gruppenabsprachen halten. Bei grobem Fehlverhalten (z.B. Diebstahl, Alkoholmissbrauch, Verstoß gegen Gruppenregeln)
kann ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kommen. In diesem Fall wird nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, die vorzeiteige Rückreise veranlasst; bei volljährigen TeilnehmerInnen den Reisevertrag zu kündigen. Über den Freizeitpreis hinausgehende Kosten abzüglich ersparter Aufwendungen gehen zu Lasten des Teilnehmers / der Teilnehmerin.
Von den TeilnehmerInnen sind die in den Reiseunterlagen angegebenen Dinge (z.B. Schlafsack, Isomatte, Essgeschirr u.s.w.) und die angegebenen persönlichen Papiere mitzubringen. Bildaufnahmen, die während der Veranstaltungen von Teilnehmer/-innen gemacht werden, dürfen in BDP-Veröffentlichungen und BDP-Internet-Auftritten abgebildet werden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.